(2523) Unfall oder Versicherungsbetrug?
Der Fall Es ging um einen Streifschaden an der ganzen linken Seite eines Mercedes-Coupés. Der Kläger behauptete, dass ein anderes Auto von hinten kommend mehrere Autos überholte. Dann habe der Fahrer plötzlich, als er auf Höhe seines Mercedes war, nach rechts gelenkt, um dem Gegenverkehr auszuweichen. So sei es zur Beschädigung der gesamten linken Seite des Coupés gekommen. Der gegnerische Fahrer gab am Unfallort gegenüber der Polizei sofort seine Schuld zu. Dessen Versicherung aber wurde skeptisch und verweigerte die Zahlung. Die Sache ging vor Gericht.
Das Urteil Das Landgericht Offenburg wies die Klage ab. Die Versicherung konnte Indizien vorbringen, die den Nachweis eines fingierten Unfalls erbrachten. Dazu gehörte: Der Kläger rechnete auf fiktiver Gutachtenbasis ab und meldete den Schaden über die gesamte Länge des Fahrzeugs an. Das entsprechende Auto hatte er erst vier Monate zuvor gekauft. Doch stellte ein Sachverständiger fest, dass der Schaden nicht allein vom Auto des Beklagten stammen konnte, zumindest nicht durch einen einmaligen Berührungsvorgang. Zudem waren beide Parteien bereits früher mehrfach in Unfälle verwickelt. Neutrale Zeugen fehlten. Auch zeigte die mündliche Verhandlung, dass sich beide ,,vom Sehen her" kannten.
Landgericht Offenburg
- Urteil vom 05.11.2020 -
Az. 2 O 285/18