(2526) Trunkenheitsfahrt auf Supermarktparkplatz: MPU rechtens?
Der Fall Um 1 Uhr nachts fuhr ein Mann mit seinem Auto und 1,63 Promille Alkohol im Blut auf dem Gelände eines Supermarkts. Eine Geldstrafe und 9 Monate Fahrverbot waren die Folge. Gegen das Fahrverbot legte der Mann Widerspruch ein, es wurde auf 6 Monate verkürzt.
Behörde ordnet eine MPU an Allerdings ordnete die Führerscheinbehörde nach Zugang der Akte wegen des hohen Promillewertes eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Der Mann verweigerte diese, worauf die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen wurde. Dagegen folgte ein erneuter Widerspruch. Das Argument: Das Gelände des Supermarkts sei ein Privatgrundstück gewesen. Die Sache ging vor den VGH, wo der Widerspruch erfolglos war.
Urteil des VGH Der VGH hält den Parkplatz des Einkaufscenters für öffentlichen Verkehrsraum. Das Gericht war der Ansicht, dass der Mann auch auf dem Parkplatz ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hatte, denn diesem sei der allgemein zugängliche Parkplatz zuzuordnen. Ein Verkehrsraum ist dann öffentlich, wenn jeder oder aber zumindest eine allgemein bestimmte größere Personengruppe Zugang hat, weil das der Berechtigte ausdrücklich oder faktisch zugelassen hat. Demnach war der Parkplatz, der zu einem Einkaufscenter gehörte, generell dem öffentlichen Verkehrsraum zuzuordnen - unabhängig von einer etwaigen sogenannten wegerechtlichen Widmung. Aufgrund der festgestellten Promillezahl seien die Zweifel an der Fahreignung berechtigt und eine MPU erforderlich, hieß es.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Beschluss vom 15.03.2021 -
Az. 11 CS 20.2867