15.03.2010
(968) Abo-Kostenfalle
(jlp). Wird im Internet ein Test oder ein Gewinnspiel beworben, bei dem der Nutzer einen Fragebogen mit persönlichen Daten auszufüllen hat, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass und in welcher Höhe Kosten anfallen. Eine gute Wahrnehmbarkeit für den Verbraucher ist nicht gewährleistet, wenn die Kosten erst beim Herunterscrollen im Fließtext am Ende der Seite angegeben werden.
Kammergericht Berlin, Az.: 5 U 81/07