15.03.2010
(973) Kfz-Schadenfreiheitsrabatt nach Trennung
(jlp). Ein Ehegatte kann dem anderen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein, den vom anderen erzielten Schadenfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung zu übertragen. Voraussetzung ist, dass der Pkw von dem einen Ehegatten ausschließlich genutzt wurde und lediglich aus formalen Gründen oder wegen der Möglichkeit der kostengünstigeren Versicherung die Versicherungspolice auf den Namen des anderen, den Pkw nicht tatsächlich nutzenden, Ehegatten abgeschlossen war.
Landgericht Hildesheim, Az.: 7 S 41/08