30.08.2022© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August 2022, Seite 490

Fahrerlaubnis auf Probe: Vorschläge zur Optimierung

In der Ausgabe vom März 2020 berichtete die FahrSchulPraxis auf Seite 154 ff. über den 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Dabei ging es auch um erste Vorschläge der BASt-Arbeitsgruppe „Hochrisikophase“ zur Überarbeitung der Fahrerlaubnis auf Probe. Im März 2022 hat die Arbeitsgruppe ihre Vorschläge auf der Verkehrsministerkonferenz konkretisiert.

 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, Maßnahmenvorschläge zur Senkung des Unfallrisikos von Fahranfängern in der sog. Hochrisikophase zu erarbeiten, die statistisch gesichert unmittelbar zu Beginn des selbstständigen Fahrens beginnt. Zu diesem Zweck besteht bei der BASt die Arbeitsgruppe Hochrisikophase, der Vertreter der verkehrspolitischen Fachebene von Bund und Ländern, Experten der sogenannten Praxisverbände (ADAC, DVR, Fahrlehrerverbände), externe Wissenschaftler sowie Fachreferenten der BASt angehören. Herausgekommen sind Vorschläge zur Optimierung des Systems „Fahrerlaubnis auf Probe“.

 

Vorgelegte Optimierungsvorschläge

  • Auch künftig soll die Fahrerlaubnis der Klasse AM nicht in das System der Fahrerlaubnis auf Probe einbezogen werden.
  • Die Probezeit soll auf drei Jahre verlängert werden. Allerdings sollen den Fahranfängern freiwillige Möglichkeiten zur Verkürzung angeboten werden (Optionsmodell).
  • Angesichts einer Rückfallquote von ca. 30 % der Teilnehmenden an einem ASF soll nach Möglichkeiten der Optimierung gesucht werden, z.B. bezüglich der Qualifikation der Seminarleiter, der Teilnehmerzahl, der Dauer der Maßnahme und ggf. des verpflichtenden Einsatzes von Elementen des Blended Learning.
  • Das Schulungskonzept soll durch eine unabhängige Stelle geprüft und einer Evaluation unterzogen werden.

Maßnahmensystem innerhalb der Probezeit

Das bisherige dreistufige Maßnahmensystem soll grundsätzlich beibehalten werden:

  • In der ersten Sanktionsstufe soll das Aufbauseminar für Fahranfänger in seinen Grundzügen beibehalten werden.
  • Nach dem zweiten Verstoß soll die bisher nur freiwillig angebotene verkehrspsychologische Beratung verpflichtender Bestandteil des Maßnahmensystems werden.
  • In der dritten Sanktionsstufe soll es keine Änderungen geben. Es bleibt also – wie bisher – beim Entzug der Fahrerlaubnis.

Optionsmodell

Neu ist das sogenannte Optionsmodell. Dabei geht es darum, die Probezeit nicht erst nach einer Auffälligkeit zu verlängern, sondern alle Fahranfänger von vornherein unter eine Probezeit von drei Jahren zu stellen. Damit soll erreicht werden, Fahranfänger länger zu vorsichtigem, regelkonformem Fahren anzuhalten.

 

Verkürzungsmöglichkeiten

Setzen sich junge Fahrerinnen und Fahrer während der Probezeit aktiv für ihre „Weiterentwicklung“ als Autofahrer/-in ein, bietet das System durch Teilnahme an sogenannten edukativen Maßnahmen diverse Möglichkeiten zur Verkürzung der Probezeit.

 

Qualifizierte Maßnahmen

Das vorgeschlagene Schema sieht eine Probezeitreduzierung von bis zu 12 Monaten vor, wenn der/die Inhaber/-in einer Fahrerlaubnis auf Probe an verschiedenen qualifizierten Maßnahmen teilgenommen hat. Somit ergibt sich als mögliche Untergrenze eine 2-jährige Probezeit entsprechend der derzeitigen Probezeitregelung.

 

Als qualifizierte Maßnahmen werden das Begleitete Fahren (BF) und sogenannte edukative Maßnahmen vorgeschlagen. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Begleiteten Fahren mit 17 Jahren (BF17) im Hinblick auf Akzeptanz und Verkehrssicherheit soll das freiwillige BF offensichtlich zukünftig allen Fahranfängern, also auch 18-jährigen und älteren, offenstehen. Die Teilnahme am BF für einen definierten Mindestzeitraum soll bereits ohne andere Maßnahmen zu einer Probezeitreduzierung führen.

 

Außerdem wurden zwei spezifische edukative Maßnahmen erarbeitet, die an fahranfängertypischen Fahrkompetenzdefiziten ansetzen und ebenfalls eine Reduzierung der Probezeit mit sich bringen sollen. Dies sind:

  • Freiwillige Feedbackfahrten mit einem Fahrlehrer sollen zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung beitragen.
  • „Erfahren, Aufmerksam, Sicher?“, kurz „EASi?“ ist eine Art jugendgerechtes Sicherheitstraining, bei dem die jugendtypische Illusion, das Fahrzeug stets unter Kontrolle zu haben, aufgebrochen werden soll.

Kombinationsmöglichkeiten

Begleitetes Fahren und edukative Maßnahmen sollen auch miteinander kombiniert werden können, um insgesamt eine Probezeitverkürzung von bis zu einem Jahr zu erzielen. Auf der Internetseite der BASt findet man dazu die hier abgebildete Grafik.

 

Quelle: www.bast.de

 

Fazit

Bei den oben beschriebenen Maßnahmen und Abläufen handelt es sich bislang lediglich um Vorschläge der Arbeitsgruppe Hochrisikophase. Ob, wann und in welchem Umfang diese umgesetzt werden, steht derzeit noch nicht fest.

 

Jochen Klima


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