29.12.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember 2025, Seite 644

Hemiplegie: Fahreignung und Fahrausbildung - Medizinische Beurteilung und praktische Fahrausbildung

Die Hemiplegie, auch als Halbseitenlähmung bezeichnet, ist eine neurologische Bewegungsstörung, die meist infolge einer Schädigung des Gehirns auftritt. Häufige Ursachen sind Schlaganfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Hirnblutungen oder – im Kindesalter – eine infantile Cerebralparese (ICP).

Je nach Ausprägung sind die Extremitäten einer Körperhälfte von der Lähmung betroffen, wobei der Arm in der Regel stärker eingeschränkt ist als das Bein. Bei einer ICP-bedingten Hemiplegie stehen häufig weniger die motorischen, sondern eher kognitive und wahrnehmungsbezogene Beeinträchtigungen im Vordergrund.
 

Medizinische und neuropsychologische Voraussetzungen

Da es sich bei der Hemiplegie um eine zentralnervöse Schädigung handelt, müssen neben den körperlichen Einschränkungen stets auch die neuropsychologischen Fähigkeiten geprüft werden. Für die Beurteilung der Fahreignung sind insbesondere folgende Aspekte entscheidend:

  • kognitive Leistungsfähigkeit,
  • Reaktionsgeschwindigkeit,
  • Aufmerksamkeitssteuerung,
  • sichere Rechts-Links-Zuordnung.

Diese Faktoren sind wesentlich, um die komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs sicher bewältigen zu können.
 

Voraussetzungen vor Beginn der Fahrausbildung

Vor Aufnahme der Fahrausbildung ist ein umfassendes neurologisches Gutachten erforderlich. Dieses sollte von einer Fachärztin/einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder von den in § 11 Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannten Ärztinnen und Ärzten erstellt werden. Für Fahrschulen bedeutet dies: Die Ausbildung darf erst nach Vorlage der ärztlichen und ggf. psychologischen Gutachten beginnen. Diese Gutachten bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Fahreignung grundsätzlich gegeben ist und welche technischen Anpassungen erforderlich sind.

 

Anforderungen an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

Die Ausbildung von Personen mit Hemiplegie stellt besondere pädagogische und praktische Anforderungen an die Ausbildenden:

Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sollten

  • über Kenntnisse neurologischer Krankheitsbilder verfügen,
  • die Auswirkungen auf Wahrnehmung, Reaktion und Motorik einschätzen können
  • und bezüglich der individuellen Bedürfnisse der Betroffenen sehr einfühlsam sein.

Da sich die tatsächliche Fahreignung häufig erst im Verlauf der Ausbildung zeigt, ist eine abschließende Einschätzung der Fahrkompetenz meist erst nach mehreren Fahrstunden möglich. Eine enge Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, therapeutischen Kräften und technischen Umrüstbetrieben ist hierbei besonders wertvoll.
 

Fahrzeuganpassung und technische Hilfsmittel

Die Fahrzeugumrüstung richtet sich nach der betroffenen Körperseite und dem Schweregrad der Lähmung. Ziel ist es, alle Bedienelemente so zu verlagern, dass sie mit den funktionsfähigen Gliedmaßen sicher bedient werden können.

Mögliche Anpassungen sind u. a.

  • Verlegung der Sekundärfunktionen (z.B. Blinker, Licht, Scheibenwischer) auf die gesunde Seite, ggf. in Kombination mit einem Drehknopf am Lenkrad,
  • Servolenkung und Automatikgetriebe zur Verringerung der körperlichen Belastung,
  • Verlegung der Handbremse,
  • Linksgaspedal bei Lähmung der rechten Körperhälfte.

Eine individuelle Anpassung durch spezialisierte Umrüstbetriebe ist unerlässlich, um eine sichere Bedienbarkeit zu gewährleisten und die Fahreignung praktisch umzusetzen.

 

Fazit

Die Fahrausbildung von Menschen mit Hemiplegie erfordert ein hohes Maß an Fachwissen, Einfühlungsvermögen und interdisziplinärer Zusammenarbeit. Eine gründliche medizinische Abklärung, eine passgenaue Fahrzeuganpassung sowie die pädagogische Kompetenz der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind die Grundpfeiler erfolgreicher Ausbildung.

Mit entsprechender Vorbereitung und professioneller Begleitung kann auch bei einer Hemiplegie eine sichere und selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht werden.
 

Bernd Zawatzky

 


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