26.11.2024© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November 2024, Seite 610

|+| Steuerrecht - E-Rechnung ab 2025: Die E-Rechnung wird Pflicht - auch für Fahrschulen

Mit dem Wachstumschancengesetz (WtcG) vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) wird ab dem 1. Januar 2025 ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht. Die E-Rechnung wird für inländische B2B-Rechnungen (B2B = Business to Business, also von Unternehmen zu Unternehmen) zur Pflicht. Doch schon dieses Jahr müssen Fahrschulen Vorbereitungen treffen. Hier die wichtigsten Informationen und Tipps für Ihren Betrieb.

 

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