
Beirat des FLVBW: Stellungnahme zu den Eckpunkten "Reform der Fahrschulausbildung"
In seiner Herbstsitzung am 24. und 25.10.2025 hat sich der Beirat intensiv mit dem Eckpunktepapier des Bundesverkehrsministeriums (BMV) zur Reform der FahrschAusbO beschäftigt und dabei nach intensiven Diskussionen das anhängende Statement mit sinnvollen, alternativen Vorschlägen zur Senkung der Kosten für den Erwerb des Führerscheins erstellt.
Sitzung des Beirats am 24./25. Okt. 2025
Vorschläge des Beirats zur Kostensenkung beim Erwerb der Fahrerlaubnis
Vorbemerkung:
Durch die anstehende Reform der FahrschAusbO müssen die Ziele der „Vision Zero“ gestärkt und dürfen nicht infrage gestellt oder untergraben werden.
1. Theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung
- Überarbeitung, Modernisierung und Entschlackung der vorgeschriebenen Unterrichtsthemen und -inhalte
- Online-Unterricht für bestimmte Themen (z.B. kognitive Lerninhalte) zulassen; aber gleichzeitig obligatorischen Präsenzunterricht für wichtige Themen (z.B. affektive Lerninhalte) beibehalten
- Deutliche Reduzierung der Anzahl der Fragen im amtlichen Prüfungsfragenkatalog
- Sprachliche Überarbeitung der Fragen im amtlichen Prüfungsfragenkatalog in Richtung einfachere, leichtere Sprache
- Angleichung der Anzahl der eingesetzten deutschsprachigen Prüfungsfragen an die Anzahl der in Fremdsprachen übersetzten und eingesetzten Prüfungsfragen im amtlichen Prüfungsfragenkatalog
- Weiterhin obligatorische Feststellung der Prüfungsreife ausschließlich durch die Fahrschule
2. Praktische Ausbildung und praktische Prüfung
- Ersatzloser Wegfall der Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78)
- Reduzierung der mindestens vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten bei der Klasse B
- z.B. Streichung von 45 Minuten Autobahn- und von 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
- Reduzierung der Anzahl der erforderlichen Sonderfahrten bei Erweiterungsausbildungen (A1, A2, A auf B, bzw. B auf A2 oder A)
- Anzahl der mindestens vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten an die jeweils angestrebte Klasse anpassen
- z.B. Wegfall der Sonderfahrten beim Erwerb der Klasse BE
- Reduzierung der Anzahl der mindestens vorgeschriebenen Grundfahraufgaben bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B von drei auf zwei
- Einsatz von Simulatoren ermöglichen
- Ersatz für einige, klar definierte Ausbildungsteile
- z.B. beim Erwerb der Schaltkompetenz (B197)
- Keine Verpflichtung zum Einsatz von Simulatoren
3. Sonstige Maßnahmen
- Reduzierung der Bearbeitungszeiten für Fahrerlaubnisanträge und Prüfaufträge durch bessere Vernetzung zwischen Fahrerlaubnisbehörden, Prüforganisation und Fahrschule bzw. Bewerber
- Bundesweit einheitliche Digitalisierung der für den Erwerb einer Fahrerlaubnis erforderlichen Abläufe
- Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Fahrausbildung und die Fahrerlaubnisprüfung
- Abschaffung oder Senkung der MwSt. für den Erwerb einer Fahrerlaubnis
► Link zur Stellungnahme des Beirats im PDF-Format
Selbstverständlich darf auch dieses Papier weiterverbreitet und bspw. an Medien und Bundes- oder Landtagsabgeordnete weitergegeben werden.






