29.12.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember 2025, Seite 633

Verkehrsministerkonferenz Herbst 2025 zur Reform der Fahrschüler-Ausbildungsordnung: Nächste Schritte erst im Frühjahr 2026 zu erwarten!

Am 29. und 30. Oktober 2025 tagte in Straubing die Verkehrsministerkonferenz des Bundes und der Länder (VMK). Unter TOP 6.3 „Novelle der Fahrschulausbildung“ wurden dabei folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht des BMV zur Kenntnis.
  2. Die VMK bedankt sich beim Bundesministerium für Verkehr (BMV) dafür, dass es die Bitte der VMK neben der vorrangigen Optimierung der Verkehrssicherheit auch den Aspekt der Kosteneindämmung im Rahmen der Novelle der Fahrschulausbildung noch intensiver zu berücksichtigen, aufgegriffen und hierzu Vorschläge erarbeitet hat.
  3. Die VMK betont die Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen Fahrschulausbildung, in der Fahrschülerinnen und Fahrschüler zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer befähigt werden. Sie ist Voraussetzung für Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Vision Zero.
  4. Die VMK bittet, im Zuge der vom BMV vorgesehenen Diskussion die vorgeschlagenen Eckpunkte unter Einbeziehung der Länder sowohl im Hinblick auf die Kosteneindämmung als auch im Hinblick auf die Qualitätswahrung der Fahrschulausbildung zu prüfen, diese gegebenenfalls anzupassen und entsprechend weiterzuentwickeln.
  5. Die VMK bittet das BMV, die im Eckpunktepapier vom 9./10. Oktober 2024 vorgesehenen Erleichterungen für den Erwerb von Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen ebenfalls frühzeitig in die Diskussion einzubeziehen.
  6. Die VMK bittet das BMV, in ihrer Sitzung im Frühjahr 2026 erneut über den aktuellen Sachstand zur Novelle der Fahrschulausbildung zu berichten.

 

Was bedeutet das?

Diese Beschlüsse der VMK bedeuten, dass die Reform der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) vorläufig vertagt wurde. Das Thema kommt erst auf der VMK im Frühjahr wieder auf die Agenda. Somit ist vor dem Ende der Frühjahrssitzung der VMK nicht mit einem Referentenentwurf und dem Beginn eines Rechtssetzungsverfahrens zu rechnen. Der Referentenentwurf geht dann erst in die sogenannte Verbändeanhörung, bei der alle Verfahrensbeteiligten Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge vorbringen können. Realistisch betrachtet bedeutet dies, dass eine Neufassung der FahrschAusbO wahrscheinlich erst gegen Ende 2026 oder Anfang 2027 vorliegen wird.
 

 

Jochen Klima

 


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