15.01.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar 2026, Seite 1

EDITORIAL: B197 komplett auf dem Simulator?

Liebe Leserinnen und Leser,

 

auf seiner Pressekonferenz am 16. Oktober 2025 stellte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder der Öffentlichkeit sein Eckpunktepapier „Vorschläge für eine moderne und kostengünstige Fahrausbildung“ vor. Dabei kündigte er unter anderem an, Fahrschulen würden bald keine Schalt-Pkw mehr benötigen, da die Schaltkompetenz künftig vollständig auf einem Simulator erlernt werden könne.

 

Nur wenige Wochen später, am 26. November 2025, trat die 4. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Im Anhang II Abs. 5 Nr. 1b „Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen“ bleibt es dabei, dass eine auf einem Automatikfahrzeug abgelegte Prüfung der Klasse B grundsätzlich zur Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge führt. Die Beschränkung kann entfallen, wenn der Bewerber an einer praktischen Schulung auf Schaltwagen von mindestens 7 Stunden – gemeint sind Zeitstunden – teilnimmt, bei der er seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen auf öffentlichen Straßen unter Beweis stellt.

 

Die Vorgaben der EU-Richtlinie müssen spätestens zum 29.11.2029 in nationales Recht umgesetzt sein. Das wirft Fragen auf:

  • „Schulung auf öffentlichen Straßen!“ Bedeutet dies, dass der deutsche Staat mit dem vollständigen Erlernen der Schaltkompetenz auf einem Simulator dauerhaft gegen die Regelungen der EU verstoßen will?
  • Die Schlagzeilen der Pressekonferenz des Bundesverkehrsministers waren allesamt ziemlich grob geschnitzt; mit Blick auf die kurz zuvor verabschiedete EU-Richtlinie jedoch geradezu irreführend.

Interessant ist immerhin, dass Minister Schnieder in seinem minimalistischen Auftritt beim 10. Deutschen Fahrlehrerkongress seine Wortwahl bereits geändert hatte. Dort sagte er nämlich, der Simulator könnte beim Erlernen der Schaltkompetenz ergänzend verwendet werden.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, für die Bestellung eines Simulators und den Verkauf Ihrer Schaltfahrzeuge bleibt noch genügend Zeit. Abwarten und Tee trinken – mindestens bis ein Referentenentwurf zur neuen FahrschAusbO vorliegt. So meine Empfehlung.

 

In diesem Sinne herzliche Grüße und alles Gute für 2026!

Ihr

Jochen Klima

 

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe Januar 2026...


Empfehlungen: