15.08.2025

(2653) Mobiles Verkehrsschild fällt auf Motorhaube - Schadenersatz?

Der Fall   Es war kurz vor Ostern. Eine Fahrerin parkte ihr Fahrzeug auf einem Parkstreifen in Lübeck. Ein Straßenbauunternehmen stellte am Gründonnerstag ein mobiles Verkehrsschild auf dem Gehweg auf. Am Ostermontag bließ stürmischer Wind mit Windstärke 8. Das Schild fiel um und beschädigte den Pkw der Frau. Die Fahrerin verlangte Schadenersatz und klagte vor dem Landgericht Lübeck. Ihre Begründung: Das Verkehrsschild sei durch den kräftigen Wind auf die Motorhaube gefallen, weil das Straßenbauunternehmen es offensichtlich nicht ausreichend gesichert habe. Die Stadt hätte täglich oder zumindest alle zwei Tage überprüfen müssen, ob das Schild stabil steht.

Das Urteil   Das Landgericht weist die Klage ab. Das Gericht befragte Zeugen, holte ein Gutachten eines Sachverständigen ein und kam zu dem Ergebnis, dass weder die Stadt noch das Straßenbauunternehmen Schadenersatz zahlen müssen. Das Gericht konnte keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht feststellen. Der Sachverständige habe überzeugend erklärt, dass das Verkehrsschild durch mehrere Fußplatten ausreichend gesichert war und auch kräftigem Wind mit Stärke 8 standhalten konnte. Der Zeuge habe überzeugend berichtet, dass es in der Straße häufig Vandalismus und abgetretene Briefkästen gebe. Das Verkehrsschild habe auch nicht fest im Boden verankert oder angekettet werden müssen. Eine tägliche Kontrolle sei nicht erforderlich gewesen. Die wöchentliche Kontrolle während der Feiertage habe ausgereicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quellen: Landgericht Lübeck; © urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2025;
Textbearbeitung GLH