15.08.2013

(2184) Risikoeinschätzung

(jlp). Nimmt ein Verkehrsteilnehmer und Führerscheininhaber am öffentlichen Verkehr teil und nimmt er gleichzeitig Arzneimittel ein, die auch Betäubungsmittel enthalten, so kann hieraus noch nicht automatisch auf eine fehlende Fahreignung geschlossen werden. Bei ärztlich verordneter Therapie mit Opiaten ist eine einzelfallorientierte Beurteilung unter Würdigung der individuellen Aspekte erforderlich, die sowohl aus verkehrsmedizinischer Sicht die Erkrankung, ihre Symptome und die medikamentenspezifischen Auswirkungen bewertet als auch aus verkehrspsychologischer Sicht die individuelle Leistungsfähigkeit, die Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und die Fähigkeit zur Kompensation von gegebenenfalls festgestellten Leistungseinschränkungen, aber auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft.

VGH Baden-Württemberg, Az.: 10 S 243/12