15.04.2013

(2150) Unfallversicherungsschutz für Raucher?

(jlp). In vielen Betrieben gilt ein striktes Rauchverbot. Die Mitarbeiter können dann aber meist Raucherpausen an der frischen Luft einlegen. Aber weder der Weg zu diesem Rauchertreffpunkt noch der Weg zurück unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn es ist die freie Entscheidung des Rauchers, ob er zum Rauchen geht oder nicht. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht jedenfalls nicht. Das Rauchen ist auch nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar. Es handelt sich vielmehr um den Konsum eines Genussmittels und damit um eine Handlung, die ausschließlich dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen ist.

Sozialgericht Berlin, Az.: S 68 U 577/12