15.06.2019

(2446) Schadenersatz für psychisch bedingte HWS-Distorsion?

Der Fall Ein Produktberater klagte nach einem Verkehrsunfall im August 2010 gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadenersatz. Der Kläger behauptete, er habe wegen des Unfalls eine psychisch bedingte HWS-Distorsion (Halswirbel-Zerrung) erlitten, die zu einer Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit geführt habe. Ihm sei dadurch ein mit seinem Arbeitgeber vereinbarter Bonus in Höhe von fast 33.200 Euro entgangen.

Urteil 1. Instanz Das Landgericht Cottbus wies die Schadenersatzklage ab.

Begründung: Dem Kläger sei nicht gelungen, die behauptete Verletzung und deren unfallbedingte Herbeiführung nachzuweisen. Zwar habe ein Sachverständiger dargestellt, dass die behauptete HWS-Distorsion durch eine unfallbedingte psychische Belastung ausgelöst worden sein könne. Letztlich habe er dies aber als bloße Möglichkeit erachtet. Dies genüge für einen Beweis nicht. Gegen das Urteil des Landgerichts ging der Kläger in Berufung beim OLG.

Urteil 2. Instanz Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadenersatz zu, da nach der Beweisaufnahme das vom Kläger geschilderte Beschwerdebild biomechanisch nicht kausal auf den Verkehrsunfall zurückgeführt werden könne. Zwar könne auch ein Kausalzusammenhang zum Unfallgeschehen bestehen, wenn aufgrund des Unfalls eine psychische Belastung mit Krankheitswert entstehe, die eine HWS-Distorsion verursache. Dies habe der Kläger aber nicht nachweisen können.

Oberlandesgericht Brandenburg
- Urteil vom 17.05.2018 - Az. 12 U 169/16