15.02.2014

(2225) Kein erleichterter Kfz-Diebstahl

(jlp). Das Aufbewahren der Fahrzeugpapiere im Wagen erhöht nicht das versicherte Risiko. Zwar ist einem Fahrzeugdieb, der mit der Entwendung des Fahrzeugs zugleich in den Besitz des Kfz-Scheins gelangt, die Gewahrsamsicherung erleichtert. Allerdings ist nach der Lebenserfahrung nicht typischerweise anzunehmen, dass das Zurücklassen des - von außen nicht sichtbaren - Fahrzeugscheins einen zur Totalentwendung noch nicht entschlossenen Täter dazu motiviert, einen Wagen zu stehlen. Die Kfz-Teilkaskoversicherung muss daher den Diebstahlschaden ersetzen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 226/12