15.07.2013

(2175) Steinschlagschäden durch Mäharbeiten

(jlp). Es liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn Mitarbeiter der Straßenmeisterei bei Mäharbeiten mit Handmotorsensen auf einem zur Bundesstraße gehörenden seitlichen Grünstreifen Steine hochschleudern, wodurch vorbeifahrende Kraftfahrzeuge beschädigt werden, wenn zum Schutz der vorbeifahrenden Fahrzeuge weder Schutzplanken/Schutzplanen errichtet worden sind noch für die Arbeiten eine verkehrsärmere Zeit gewählt wurde, sodass während der Vorbeifahrt von Verkehrsteilnehmern eine Unterbrechung der Mäharbeiten möglich gewesen wäre. Aus dieser Pflichtverletzung folgt, dass der Straßeneigentümer dem geschädigten Pkw-Fahrzeughalter zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 2 U 56/11