15.09.2014

(2258) Keine Fortsetzung einer aufgelösten GmbH

(jlp). Ist über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden und wurde daraufhin die Auflösung der Gesellschaft von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen, so kann die aufgelöste GmbH nach der Schlussverteilung nicht mehr fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn bei der Schlussverteilung sämtliche Gläubiger vollständig befriedigt worden sind.

Oberlandesgericht Schleswig, AZ 2 W 89/13