15.11.2014
(2272) Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage
(jlp). Eine Fahrtenbuchauflage, die erst geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes verhängt wird, kann als unverhältnismäßig anzusehen sein. Ob dies der Fall ist, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer der notwendigen Ermittlungen, der Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und des Verhaltens des Fahrzeughalters zu beurteilen. Im vorliegenden Fall hat das Gericht die Einstellung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens verfügt, weil die Verkehrsbehörde erst nach 18 Monaten dem Fahrzeugführer ein Fahrtenbuch auferlegt hatte.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, AZ: 12 LB 19/13