15.01.2012

(2041) Führerschein ist nicht gleich Führerschein

(jlp). Eine britische "driving licence" stellt keine in Deutschland anzuerkennende Erteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Staats dar, wenn sie lediglich im Umtausch eines deutschen Führerscheins ausgestellt wurde. Ein Fahrzeugführer, der eine solche Lizenz besitzt, macht sich daher strafbar, wenn er in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 1 Ss 116/11