15.05.2012

(2069) Kein Fahrverbot bei chronisch krankem Kind

(jlp). Bei einem selbstständigen Betroffenen, der einen Netto-Monats-Ertrag zwischen 600 und 700 Euro erwirtschaftet und der sein chronisch erkranktes sechsjähriges Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren muss, kann auch bei vier Voreintragungen im Verkehrszentralregister von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn die Regelgeldbuße von 80 auf 250 Euro erhöht wird.

Amtsgericht Borna, Az.: 6 OWi 151 Js 30642/11