15.05.2010

(992) Versagen der EU-Fahrerlaubnis

(jlp). Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dürfen dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist, dass Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaats von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 15/09 und 16/09