15.01.2012

(2038) Umrüstkosten für beschädigtes Taxi

(jlp). Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden an einem gewerblich genutzten Fahrzeug mit Sonderausstattung vor (hier Taxi), kann der Geschädigte neben dem Wiederbeschaffungswert auch fiktive Kosten für den Umbau der (taxi)spezifischen Sonderausstattung in ein Ersatzfahrzeug verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte tatsächlich ein Ersatzfahrzeug angeschafft hat oder nicht.

Landgericht Düsseldorf, Az.: 21 S 30/10