15.11.2013

(2207) Strohmannverkauf

(jlp). Schiebt der gewerbsmäßige Händler eines gebrauchten Pkw einen anderen Verkäufer, der nicht Unternehmer ist, vor, um so das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Haftung für Mängel zu verkaufen, so kann ein Scheingeschäft (ein Umgehungsgeschäft) im Ausnahmefall vorliegen. Ob dies aber der Fall ist, muss der Fahrzeugkäufer im Einzelfall beweisen.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 89/12