15.12.2012

(2123) Kollision mit einsteigendem Fußgänger

(jlp). Streift ein Pkw im Vorbeifahren eine im rechten Bereich auf der Fahrbahn befindliche Fußgängerin, die sich anschickt, in ihr geparktes Fahrzeug einzusteigen, kommt eine Haftung des Pkw-Fahrers zu 100 Prozent in Betracht, wenn ein schuldhafter Verkehrsverstoß der Fußgängerin nicht nachweisbar ist. Der Fußgängerin fällt kein Verschulden zur Last, wenn sie dicht neben der geschlossenen Fahrertür ihres geparkten Fahrzeugs steht, und wenn sie - wegen einer unübersichtlichen Kurve - beim Betreten der Fahrbahn den später vorbeifahrenden Pkw noch nicht erkennen konnte. Vorausgegangene Verkehrsverstöße der Fußgängerin beim Abstellen ihres Fahrzeugs spielen für die Haftungsquote keine Rolle, wie zum Beispiel das verbotene Parken auf dem Gehweg.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 9 U 128/11