15.05.2010
(986) Geklaute Stadtpläne
(jlp). Wer von einer fremden Homepage einen Plan kopiert und auf der eigenen Homepage als Anfahrtsskizze nutzt, verletzt das Urheberrecht. Er hat dem Ersteller des Planes eine angemessene Lizenzgebühr zu bezahlen, die sich danach richtet, was ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert hätte. Auf dem Markt werden für solche Pläne zwischen 675 Euro und 820 Euro bezahlt. Deshalb ist eine Urhebergebühr von 650 Euro als angemessen anzusehen.
Amtsgericht München, Az.: 161 C 8713/09