15.11.2010
(1040) Auf eigene Gefahr
(jlp). Ein Fußgänger, der einen Fußweg neben den Straßenbahngleisen zur Haltestelle entlangläuft, dabei stürzt und von der herankommenden Straßenbahn erfasst wird, haftet für seinen Schaden alleine.
Oberlandesgericht Dresden, Az.: 7 U 746/09