15.05.2012

(2070) Umkippen eines abgestellten Motorrads

(jlp). Der Halter, der sein Motorrad auf einem Grünstreifen so abstellt, dass es bei einem Umkippen in den öffentlichen Verkehrsraum fallen muss, haftet allein für die Schäden, die das umkippende Motorrad an einem daneben geparkten Pkw verursacht, selbst wenn der Pkw verbotswidrig entgegen der Fahrrichtung abgestellt war.

Landgericht Hamburg, Az.: 302 S 68/10