15.01.2014
(2219) E-Bike muss kein Kraftfahrzeug sein
(jlp). Ein E-Bike muss nicht zwingend ein Kraftfahrzeug sein, für das die 0,5-Promillegrenze des Straßenverkehrsgesetzes gilt. Die rechtliche Einordnung der E-Bikes als Fahrrad oder Kraftfahrzeug ist noch ungeklärt. E-Bikes, die als Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsantrieb gebaut sind, der sich beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet, sind nicht als Kraftfahrzeuge, sondern "nur" als Fahrräder einzustufen. Für solche Fahrradfahrer gilt die 0,5-Promillegrenze nicht.
Oberlandesgericht Hamm, AZ 4 RBs 47/13