15.02.2016

(2353) Alleinhaftung einer Radfahrerin

(jlp). Überquert eine Radfahrerin eine Fußgängerfurt ohne abzusteigen mit erheblich höherer Geschwindigkeit, ist im Fall einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass dieses die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat, die alleinige Haftung der Radfahrerin gegeben.

Landgericht Frankfurt/Oder, Az. 11 O 86/13