15.03.2010
(974) Überforderung im Straßenverkehr
(jlp). Kollidiert ein 9-jähriger Fahrradfahrer mit einem Pkw, der in Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand geparkt ist, kann bereits das verkehrswidrige Linksparken eine generelle verkehrstypische Überforderungssituation des Kindes begründen, weil ein links geparktes Fahrzeug erhöhte Aufmerksamkeit verlangt, um sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug unbesetzt ist und keine weitere Gefahr darstellt oder ob mit einem plötzlichen Anfahren in die eigene Fahrtrichtung gerechnet werden muss. Ist ein Kind in dieser Situation offensichtlich überfordert, haftet es für den Kollisionsschaden mit dem Pkw nicht.
Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 133/09