15.08.2012

(2091) Polizeiliche Verfolgungsfahrt

(jlp). Der Halter eines Kraftfahrzeuges, der sich der polizeilichen Festnahme durch Flucht unter Verwendung eines Fahrzeugs entzieht, fordert die Polizei heraus und hat einen bei der Verfolgung eintretenden Sachschaden an den ihn verfolgenden Polizeifahrzeugen zu bezahlen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Fahrer eines Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführt, um es zum Anhalten zu zwingen.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 43/11