15.08.2013

(2186) Gemeinsame Betriebseinheit ist gemeinsame Haftung

(jlp). Kommt es unter Beteiligung eines Fahrzeuggespanns zu einem Unfall und hat das Zugfahrzeug wie auch der Fahrzeuganhänger jeweils eine eigene Fahrzeughaftpflichtversicherung, dann haben im Regelfall die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs und die des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass für jedes Fahrzeugteil jeweils ein eigenständiger Ursachenbeitrag für das Unfallgeschehen ermittelt wird.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 191/12