15.08.2014

(2257) Porsche fliegt vom Nürburgring: Muss Vollkasko zahlen?

(Deutsche Anwaltshotline). Kfz-Versicherungen, die per Vertragsklausel den Versicherungsschutz für Schäden ausschließen, die auf einer Rennstrecke entstehen, benachteiligen Versicherungsnehmer nicht. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Der Geschäftsführer einer Versicherungsmaklerin verursachte mit deren Porsche 911 GT3 auf der Nordschleife des Nürburgrings einen Unfall. Daraufhin wollte die Porschebesitzerin den Schaden bei ihrer Versicherung geltend machen. Schließlich habe sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Allerdings kam dann die böse Überraschung, als ihre Versicherung sie auf die Klauseln im Vertrag aufmerksam machte. Demnach müsse die Schadensübernahme abgelehnt werden, weil der Unfall unter anderem wegen ,,der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen" entstand, ,,bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt".

Dagegen klagte die Frau vor Gericht, um nicht auf dem Schaden in Höhe von 20.976,60 Euro sitzen zu bleiben. Sie war der Meinung, dass es sich bei der Fahrt auf der Strecke um kein Rennen gehandelt hat. Das ausschließliche Ziel der Spritztour sei die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr gewesen. Außerdem befand sie die Klausel als zu ungenau und überraschend.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Dem Versicherungsnehmer müsse bewusst sein, dass es üblich sei, wenn eine konkrete Eingrenzung der versicherten Risiken erfolgt. Da der formulierte Risikoausschluss weder überraschend noch unverständlich sei, liege auch keine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmerin vor. Werden die Voraussetzungen einer gültigen Risikoausschlussklausel erfüllt, dürfen sie auch zur Anwendung kommen. Somit muss die Porschebesitzerin den Schaden selbst übernehmen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, AZ 12 U 149/13