15.11.2014

(2270) Fahrzeugdatenschutz

(jlp). Die Speicherung von Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer von Fahrzeugen, deren Unfallschäden durch einen Versicherer reguliert wurden, in dem für die Versicherungswirtschaft betriebenen Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist zulässig. Eine solche Datenspeicherung ist geeignet, Betrügereien bei fiktiven Schadensabrechnungen einzudämmen.

Landgericht Kassel, AZ: 1 S 172/13