15.03.2019

(2441) Kollision mit Betonpoller - Gemeinde haftet

Der Fall   Ein Autofahrer wollte im Dunkeln in eine kleine Straße abbiegen, die als Sackgasse ausgeschildert war. Die Gemeinde hatte die Einmündung jedoch aus Gründen der Verkehrsberuhigung mit drei 40 cm hohen Betonpollern gesperrt. Die äußeren beiden Poller waren mit je drei Reflektoren ausgestattet, der mittlere besaß keine. Der Autofahrer kollidierte mit dem mittleren Poller und verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz.

Das Urteil   Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass die Gemeinde hier den Großteil des Schadens tragen muss. Ein Sachverständiger hatte mithilfe von Videosequenzen bewiesen, dass von rechts kommende Abbieger zumindest den mittleren und den rechten Poller auch bei Tageslicht nicht rechtzeitig sehen konnten, und zwar unabhängig von ihrer Geschwindigkeit. Auch das Sackgassenschild gebe keinen Hinweis darauf, dass die Straße ganz gesperrt sei. Das Gericht schloss sich damit dem Spruch der Vorinstanz an, nach dem die Gemeinde die Poller so hätte aufstellen müssen, dass sie gut zu erkennen seien. Dies sei gerade bei Pollern weit unterhalb der Sichtlinie der Fahrer nötig. Auch für eine nächtliche Beleuchtung muss die Gemeinde demnach sorgen. Zwar rechneten die Richter dem Autofahrer ein Mitverschulden von 25 Prozent an. Den überwiegenden Teil des Schadens hatte jedoch die Gemeinde zu tragen, da sie nach Ansicht des Gerichts in eklatanter Weise gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hatte.

Oberlandesgericht Braunschweig
- Urteil vom 10.12.2018 - Az. 11 U 54/18