(2658) Berührungsloser Unfall - dennoch Schadenersatz?
Der Fall Eine 72-jährige Radfahrerin kam auf einem sehr engen in Ostfriesland befindlichen Weg zu Fall, als sich von hinten ein Rettungsfahrzeug mit eingeschaltetem Martinshorn näherte. Beim Versuch vom Rad abzusteigen, um zur Seite gehen zu können, stürzte die Radfahrerin und verletzte sich. Zu einer unfallmäßigen Berührung kam es nicht. Anschließend klagte sie unter anderem auf Zahlung von Schmerzensgeld.
Das Urteil In zweiter Instanz entschied das OLG Oldenburg, die Frau habe aufgrund der vom Rettungsfahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr Anspruch auf Schmerzensgeld mit einer Haftungsquote von 20 Prozent.
Begründung Die Klägerin habe das Herankommen des Rettungswagens als gefährlich empfinden dürfen. Deshalb habe sich ihr Sturz aus einer durch das Auftauchen des Rettungswagens mitgeprägten Gefahrenlage entwickelt.
Quellen: OLG Oldenburg; Urteil vom 17.05.2022;
urteile.news (ra-online GmbH); Berlin, 23.07.2025; Textbearbeitung GLH