15.04.2010

(981) Verweis auf freie Kfz-Werkstatt

(jlp). Wird ein unfallgeschädigter Kfz-Halter von der Versicherung des Schädigers im Rahmen der Schadenminderungspflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verwiesen, dann muss die Versicherung des Schädigers darlegen und gegebenenfalls auch beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Deshalb darf der Geschädigte bei seiner fiktiven Schadenberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 53/09