15.11.2011

(2023) Kein Winterdienst rund um die Uhr

(jlp). Ein Kraftfahrer darf grundsätzlich nicht erwarten, dass die Staatsstraßen auch nachts ständig von Eis- und Schneeglätte freigehalten werden. Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nämlich nicht erreicht und deshalb auch nicht verlangt werden. Vielmehr muss sich der Fahrzeugführer auf eine solche Gefahrenlage selbst durch besondere Vorsicht einstellen, zumal da er selbst erkennen musste, dass die abschüssige Abfahrt nicht geräumt war.

Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 5 U 151/09