15.05.2013

(2163) Vorfahrtregelung im Kreisverkehr

(jlp). Autofahrer, die sich in einem Verkehrskreisel befinden, haben nicht automatisch Vorfahrt vor denjenigen Verkehrsteilnehmern, die in den Kreisverkehr einfahren. Ein solches Vorfahrtrecht besteht nur dann, wenn an der Einmündung das Zeichen für Kreisverkehr und für Vorfahrt gewähren angebracht ist. Fehlen diese Verkehrszeichen, bleibt es bei der üblichen Vorfahrtregelung rechts vor links.

Amtsgericht München, Az.: 343 C 8194/12