15.12.2014

(2278) Geschwindigkeitsbegrenzung mit Schneeflocke

(jlp). Das Zusatzschild ,,Schneeflocke" zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Das eine ,,Schneeflocke" darstellende Zusatzschild enthält bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen (entbehrlichen) Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren soll. Mit diesem Hinweis soll die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht werden. Der Hinweis bezweckt nur die Information der Verkehrsteilnehmer und enthält - anders als das Schild ,,bei Nässe" - keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Kraftfahrer müssen die die Geschwindigkeit begrenzende Anordnung daher auch bei trockener Fahrbahn beachten. 

Oberlandesgericht Hamm, AZ: 1 RBs 125/14