15.03.2016

(2359) Selbstjustiz kostet Führerschein

Ein Pkw-Fahrer ging davon aus, dass ein Radfahrer sein Fahrzeug beschädigt hatte und verfolgte diesen durch den Stadtverkehr ohne Rücksicht auf Rotlicht und Fußgänger. Als er den Radfahrer stoppen konnte, packte er ihn am Kragen, warf ihn auf seine Motorhaube und schüttelte ihn aggressiv. Erst bei Eintreffen der Polizei ließ er vom Radfahrer ab. Der Pkw-Fahrer wurde wegen versuchter Körperverletzung im Straßenverkehr und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung als
ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs eingestuft. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen und eine Sperre von einem Jahr verhängt.

Amtsgericht München, Az. 1031 Ds 463 Js 222688/14 jug