15.06.2019

(2448) Neuer innerörtlicher Geschwindigkeitsrekord

Der Fall Ein Pkw-Fahrer war in Cloppenburg innerorts mit 133 km/h geblitzt worden, also mit 83 km/h mehr als erlaubt. Das geschah nicht etwa nachts, sondern abends um 18.22 Uhr. Die Ordnungswidrigkeit landete beim Amtsgericht. Auf dem Blitzfoto war der Fahrer nach Überzeugung des Gerichts gut zu erkennen, da halfen Ausreden nichts mehr. Das Amtsgericht verhängte in erster Instanz eine Geldbuße von 1.360 EUR und ein Fahrverbot von drei Monaten. Das gefiel dem Raser nicht, er legte Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht ein.

Urteil des Oberlandesgerichts Der für die Rechtsbeschwerde zuständige Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigte das Urteil des Amtsgerichts im vollen Umfang. Nebenbei stellte das OLG fest, der Fall stelle hinsichtlich des innerörtlichen Geschwindigkeitsverstoßes einen Rekord in der Rechtsprechung des OLG Oldenburg dar.

Oberlandesgericht Oldenburg -
Urteil vom 17.01.2019 - Az. 2 Ss (OWi) 11/19