15.05.2014

(2239) Einfachverglasung im Ladengeschäft

(jlp). Die Einfachverglasung in einem Laden stellt keinen Mietmangel dar und begründet kein Mietminderungsrecht des Mieters, sofern eine Isolierverglasung mietvertraglich nicht geschuldet ist. Ein Mietmangel ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Beheizung des Mietobjektes einen vergleichsweise hohen Kostenaufwand erfordert.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 2 U 3/13