15.01.2016

(2344) Keine bezahlte Raucherpause

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung zu vergüten, und zwar auch dann nicht, wenn er seit den 1970er-Jahren die Raucherpausen nicht erfasst und deshalb einen Lohnabzug nicht vorgenommen hat. Nur die Arbeitszeit selbst wird vergütet. Die Nichtarbeitszeit wie Arbeitspausen/Raucherpausen werden nicht bezahlt.

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az. 7 Sa 131/15