15.01.2015

(2281) Pkw-Verschleiß bei Leasingfahrzeug

(jlp). Ein bei Kraftfahrzeugleasingverträgen mit Kilometerabrechnung formularmäßig vereinbarter Minderwertausgleich für Schäden, die über die vertragstypischen Gebrauchsspuren hinausgehen, ist kein Schadenersatzanspruch, sondern Bestandteil des vertraglichen Erfüllungsanspruchs des Leasinggebers. Der Leasinggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein über die normale Abnutzung hinausgehender Schaden vorliegt. Den Darlegungen muss sich entnehmen lassen, welchen vertragsgemäßen Sollzustand das Fahrzeug am regulären Vertragsende aufweisen sollte und dass die für die Wertminderung in Ansatz gebrachten Mängel nicht auf normalem Verschleiß, sondern übermäßiger Abnutzung beruhen.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az. 17 U 232/11