15.02.2014

(2223) Werbung für zeitlich begrenzte Rabattaktionen

(jlp). Werden in der Werbung für eine Rabattaktion von dem werbenden Unternehmen feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das Unternehmen grundsätzlich hieran festhalten lassen. Wird die Aktion vor Ablauf der angegebenen Zeit beendet, liegt darin in der Regel eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Verbraucher.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 175/12