15.10.2014

(2267) Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel

(jlp). Der Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten, da er zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer gewesen ist. Auch nach einem Fahrerwechsel trifft ihn regelmäßig keine Pflicht, sich nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordneten Überholverbot zu erkundigen. Für eine solche Verpflichtung gibt es keine Rechtsgrundlage. Das Oberlandesgericht hob daher das Urteil des Amtsgerichts auf. Nun muss das Amtsgericht erneut prüfen, ob sich der Fahrzeugführer einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat.

Oberlandesgericht Hamm, AZ 1 RBs 89/14