15.02.2013

(2133) Abgeltung von Überstunden

(jlp). Eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der in der vereinbarten Monatsvergütung die ersten 20 Überstunden monatlich "mit drin" sind, ist weder überraschend noch intransparent. Der Umstand, dass Arbeitgeber versuchen, Überstunden pauschal abzugelten, ist im Arbeitsleben weit verbreitet. Damit weiß der Arbeitnehmer hinreichend genau, was auf ihn zukommt. Der Umstand, dass die Klausel keine Aussagen darüber trifft, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf, steht einer Transparenz nicht entgegen.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 331/11