15.02.2013

(2136) Eisgefahren auf Kundenparkplätzen

(jlp). Öffentliche Parkplätze müssen auch dann nicht umfassend schnee- und eisfrei sein, wenn sie nicht von einer Kommune im Interesse der Allgemeinheit, sondern von einem Wirtschaftsunternehmen für dessen Kundschaft unterhalten werden. Es ist daher haftungsrechtlich zulässig, dass wenige Eisflächen (hier: circa 50 Zentimeter) nicht schnee- und eisfrei sind, während ansonsten der Parkplatz dieser Firma gefahrlos begehbar ist.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 1418/11