15.03.2013

(2146) Beweisregeln bei Geschwindigkeitsmessung

(jlp). Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, existiert nicht. Die von Beamten festgehaltenen Geschwindigkeitswerte reichen daher allein für ein Bußgeld oder für eine Verurteilung aus.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 RBS 129/12